Damit diese Pflege gut funktioniert, gibt es bestimmte Regeln und Unterstützungen. Eine wichtige Regel ist die Beratungspflicht nach §37.3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI).
Was ist diese Beratungspflicht?
Die Beratungspflicht bedeutet, dass Menschen, die Pflegegeld von der Pflegeversicherung bekommen und zu Hause gepflegt werden, regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen müssen. Diese Beratungen sollen sicherstellen, dass die Pflege gut läuft und die pflegenden Angehörigen auch weiterhin Unterstützung erhalten.
Warum gibt es diese Pflicht?
Hintergrund dieser Pflicht ist, die Qualität der häuslichen Pflege abzusichern. Durch regelmäßige Beratungen können Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden. Außerdem erhalten pflegende Angehörige wertvolle Tipps und Informationen zur Pflege. Es geht also wirklich ganz grundlegend um die Sicherheit der Patient*innen auf der einen Seite und um Unterstützung für die privat Pflegenden auf der anderen Seite.
Wer muss beraten werden?
Alle Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft sind, müssen diese Beratungen wahrnehmen:
Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann die Beratungsleistung ebenfalls einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen. Hier besteht jedoch keine Pflicht.
Was passiert bei der Beratung?
Bei der Beratung kommen wir zu Ihnen nach Hause. Die Berater*innen schauen sich an, wie die Pflege organisiert ist, geben Tipps zur Verbesserung und beantworten Fragen rund um das Thema Pflege.
Was passiert, wenn man keine Beratung bekommt?
Diese Frage ist ganz wichtig, denn: Wenn man keine Beratung in Anspruch nimmt, kann das dazu führen, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Deshalb sollte man diese Termine unbedingt ernst nehmen.
Proaktiv erinnern wir Sie
Der Pflegedienst Talpflege unterstützt Sie aktiv dabei, diese Beratungen wahrzunehmen:
Erinnerungsservice: Wir erinnern Sie rechtzeitig an bevorstehende Beratungstermine und vereinbaren gleich einen Termin mit Ihnen.
Individuelle Unterstützung: Unsere Berater*innen kommen zu Ihnen nach Hause und bieten individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation an. Sollte sich die Pflegesituation bei Ihnen verschlechtert haben, haben Sie direkt eine*n Ansprechpartner*in vor Ort, um über mögliche Änderungen oder Entlastungen zu sprechen.
Nachbereitung: Nach dem Besuch erhalten Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten und damit auch einen Nachweis für die erfolgte Beratung.
Unser Ziel bei Talpflege ist es, Ihnen nicht nur bei der Organisation Ihrer häuslichen Pflege zu helfen, sondern auch sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen problemlos erfüllen können.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Beitrag aufzeigen, wie wichtig für Sie und Ihre Angehörigen die Wahrnehmung dieser Beratungspflicht ist und wie entlastend es ist, frühzeitig hierfür einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Sie haben noch keinen Pflegedienst hierfür kontaktiert, dann sprechen Sie uns gerne an.
22.10.2025

Claudia Torney-Drammeh
Pflegedienstleitung ambulant
Talpflege GmbH
Trooststraße 15
42107 Wuppertal
+49 (0)202 261 57 27-201